Auf die Initiative der Studierenden im Senat wurde dort gestern eine umfassende Freiversuchsregelung für alle Prüfungen unter Aufsicht beschlossen. Diese Regelung betrifft also sowohl Klausuren, als auch mündliche Prüfungen. Für diese Prüfungen in der Verantwortung der JLU wird jeweils einmalig ein nach dem 12. März 2020 nicht bestandener Versuch als Freiversuch gewertet und nicht auf die Anzahl möglicher Prüfungsversuche angerechnet. Das ganze gilt allerdings nicht für bundes- oder landesrechtliche Regelungen für Staatsprüfungen. Alle weiteren Infos findet ihr hier.