Ausländerbeiratswahl

Am 14.03.2021 wird der Ausländerbeirat neu gewählt und du kannst mit deiner Stimme über die Zusammensetzung dieses Beirats mitentscheiden. Der Ausländerbeirat setzt sich unter anderem für eine lokale Integrationspolitik ein, indem er die politische Teilhabe der ausländischen Bevölkerung unterstützt und somit den Weg in ein gleichberechtigtes Miteinander eröffnet.
Wo kann ich wählen?
Du kannst prinzipiell in allen hessischen Kommunen, in denen eine Ausländerbeiratswahl stattfindet, wählen gehen. Entweder du gibst deine Stimme direkt vor Ort in einem der Wahllokale ab, indem du zusammen mit deiner Wahlbenachrichtigung und deinem Personalausweis am 14.03 zwischen 8:00 und 18:00 Uhr pünktlich im entsprechendem Wahllokal antriffst/ erscheinst. Du hast auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen, um deine ebenfalls vorher beantragten Briefwahlunterlagen und somit Deine Stimme postalisch abgeben zu können. Auf diesem Weg findet deine Wahl bereits schon vor dem 14.03.2021 statt.
Wer kann wählen?
Wählen kann jede*r Einwohner*in ausländischer Herkunft (auch EU-Bürger*innen sowie alle Staatenlosen), der*die mindestens 18 Jahre alt sind, am Wahltag seit mindestens sechs Wochen in der jeweiligen Kommune bzw. Landkreis mit Hauptwohnsitz gemeldet und im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wen kann ich wählen?
Alle Infos zu den Kandidat*innen, Musterstimmzetteln, Wahllokalen und mehr findest du unter www.agah-hessen.de

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