Auch im Wintersemester 2021/22:
Freiversuchsregelung und Verlängerung der
Regelstudienzeit!

Um Studierende zu entlasten, hat das Hessische
Ministerium für Wissenschaft und Kunst die
Regelungen für Prüfungen und die Regelstudienzeit
verlängert.

Das heißt für euch:

Wie schon für die vergangenen drei Semester wird die
Regelstudienzeit um ein zusätzliches Semester erhöht.
Damit ist eine weitere Verlängerung des möglichen
BAföG-Bezugs gewährleistet.
Studierende, die unter Corona-Bedingungen eine
eigentlich nicht wiederholbare Hochschulprüfung nicht
bestanden haben, bekommen auch für die Prüfungen
des Wintersemesters 2021/22 einen weiteren Versuch.

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