Deutschlandsemesterticket Rückerstattungen:

Ihr könnt die Ticket-Rückerstattung bis spätestens zum 16. Mai 2025 beantragen.

Das Deutschlandsemesterticket ist ausschließlich digital verfügbar. Falls Ihr eine Rückerstattung beantragen möchtet, dürft Ihr das Deutschlandsemesterticket vorher nicht online aktivieren. Wurde es bereits aktiviert, ist eine Rückerstattung in der Regel nicht mehr möglich! Bitte beachtet dies unbedingt!

Bei einer Exmatrikulation ist eine Rückerstattung nicht möglich. Falls sie fälschlicherweise erfolgt ist, muss sie vom AStA zurückgefordert werden.

Jobtickets des Arbeitgebers – unabhängig von der Art – sind kein Rückerstattungsgrund. Eine Ausnahme gilt lediglich für das Papier-Landesticket Hessen für Studierende, die beim Land Hessen arbeiten.

Seit der Einführung des Deutschlandsemestertickets ist es nicht mehr erforderlich, Eure Chipkarten im Original im AStA-Büro vorzulegen, da das Ticket nur online verfügbar ist. Falls Ihr eine Rückerstattung beantragen möchtet, dürft Ihr Euch unter keinen Umständen über den Link zum Ticket einloggen oder es abrufen, da dies eine Erstattung unmöglich macht! Die Chipkarte ist keine gültige Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel und muss weder entwertet noch vorgezeigt werden.

Der Löschvorgang des Tickets kann durch den AStA nur in einem kurzen Zeitraum nach Antragstellung rückgängig gemacht werden. Daher gilt: Stellt den Antrag mit allen erforderlichen Belegen so schnell wie möglich! Andernfalls kann das Deutschlandsemesterticket nach einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags möglicherweise nicht mehr reaktiviert werden. Bei Unsicherheiten fragt uns bitte rechtzeitig per Mail.

Nach Eingang des Antrags auf Ticketrückerstattung mit allen erforderlichen Belegen im AStA-Büro (buero@asta-giessen.de) erlischt Eure Berechtigung für das Deutschlandsemesterticket. Der QR-Code wird zeitnah ungültig. Falls Ihr das Ticket bereits abgerufen habt, ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich. Dies wird von uns überprüft.

In der Regel bestätigen wir Euch per Mail, sobald der Antrag vollständig bearbeitet wurde. Falls Ihr innerhalb von drei Wochen keine Rückmeldung erhaltet, meldet Euch bitte unbedingt bei uns.

Falls Ihr eine Rückerstattung aufgrund eines studienbedingten Auslandsaufenthaltes von mindestens drei Monaten im laufenden Semester (maßgeblich sind die Semesterzeiten der JLU) beantragt, stellt den Antrag bitte frühzeitig.

Bitte sendet Anträge und Belege so früh wie möglich ein – nicht erst in den letzten zwei Wochen vor Fristende! Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens ist es in dieser Zeit oft nicht mehr möglich, alle Anfragen zu beantworten oder zu bearbeiten.

Möglichkeiten zur Ticket-Rückerstattung bis 16. Mai 2025!
Alle weiteren Informationen sowie die erforderlichen Antragsformulare findet Ihr unter „Downloads“.