Ab dem Wintersemester 2024/2025 ändern sich einige Regelungen zur Ticket-Rückerstattung, da jetzt das online Deutschlandsemesterticket gilt.
Ihr könnt die Ticket-Rückerstattung bis maximal zum 08. November 2024 beantragen.
Das Deutschlandsemesterticket ist nur noch digital verfügbar. Sofern Ihr eine Rückerstattung beantragen wollt, dürft Ihr vorher Euer Deutschlandsemesterticket online NICHT aktivieren. Sollte es bereits aktiviert worden sein, ist eine Rückerstattung oftmals NICHT mehr möglich! Beachtet das unbedingt!
Bei einer Exmatrikulation ist eine Rückerstattung nicht möglich und muss vom AStA zurückgefordert werden, sofern sie fälschlicherweise erfolgt ist.
Jobtickets vom Arbeitgeber, egal welche, außer dem Papier-Landes-Ticket-Hessen von Studierenden, die beim Land arbeiten, stellen keinen Rückerstattungsgrund dar!
Wir müssen im AStA-Büro Eure Chipkarten ab dem WS 24/25 NICHT mehr im Original sehen, da das Ticket nur online verfügbar ist. Solltet Ihr eine Rückerstattung beantragen wollen, dürft Ihr Euch unter keinen Umständen irgendwann im WS 24/25 oder vorher über den Link zum Ticket einloggen oder dies abrufen. Dadurch wäre eine Erstattung nicht mehr möglich! Damit habt Ihr von der JLU keine Fahrberechtigung für öffentliche Verkehrsmittel mehr vom 1.10.24 bis 31.03.25. Die Chipkarte ist ab 1.10.24 keine Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel, sie muss nicht entwertet oder gezeigt werden.
Normalerweise kann der Ticket-Löschungsvorgang durch den AStA nur in einem SEHR kurzen Zeitraum nach Antragstellung rückgängig gemacht werden, generell gilt also, stellt den Antrag mit den Belegen sehr schnell, sonst ist das Deutschlandsemesterticket durch uns bei Antragsablehnung oder bei Antragsrücknahme durch Euch vielleicht nicht wieder aktivierbar. Im Zweifelsfall fragt uns rechtzeitig per Mail.
Bei Eingang des Antrages auf Ticketrückerstattung mit Belegen bei uns im AStA-Büro buero@asta-giessen.de per Mail, erlischt Eure Deutschlandsemesterticket-Berechtigung und der QR-Code Eures Deutschlandsemestertickets wird dadurch zeitnah ungültig. Sollte das Ticket von Euch abgerufen worden sein, ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich. Wir prüfen das.
In der Regel bestätigen wir Euch per Mail, wenn wir alles erledigt haben und der Antrag vollständig ist. Falls Ihr innerhalb von 3 Wochen nichts von uns hört, meldet Euch unbedingt bis Ende November bei uns. Mit den Überweisungen dürfen wir ab 1.10.24 beginnen.
Im Falle einer Antragstellung wegen eines studienbedingten Auslandsaufenthaltes von mindestens 3 Monaten im laufenden Semester (Semesterzeiten der JLU gelten immer) stellt Euren Antrag bitte vorher.
Bitte sendet Anträge und Belege so früh wie möglich und nicht erst in den letzten 2 Wochen vor Fristende! In den letzten 2 Wochen ist es uns wegen der Menge oft nicht mehr möglich, die E-Mails zu beantworten oder zu bearbeiten.
Möglichkeiten zur Ticket-Rückerstattung bis 8.11.24
Alle anderen Informationen und die dazugehörigen Anträge sind über die Dateien unter „Downloads“ zu finden.